Gebührensätze Forstamt

Wappen-Hohenlohekreis.pngGebührensätze + Leistungen
-Landratsamt Hohenlohekreis - Forstamt -

Leistungsangebot und Kostenregelung des Forstamts für alle Waldbesitzer

ab 01.01.2020

 

Beratung:       kostenfrei (z.B. Hierzu zählen Fragestellungen von der Kulturbegründung über die Waldpflege bis hin zum Holzeinschlag).

Fallweise Betreuung:

Die Kostenregelung richtet sich zum 01. Januar 2020 nach den Regularien der Forstneuorganisation in Baden-Württemberg

  • Die Kosten der Fallweisen Betreuung rechnet das Forstamt direkt mit dem Waldbesitzer über die PW1-Privatwaldvereinbarung ab.

Holzverkauf durch Holzverkaufstelle:

1.      Holzverkauf                        2,5€/fm

2.      Fakturierung                      0,5€/fm

                       Gesamt                3,00€/fm

  • Die Preise sind Nettoangaben zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
  • Das Entgelt in Höhe von 3,00€ wird dem Waldbesitzer mit der Abrechnung des Holzverkaufs von der FBG in Rechnung gestellt.