PW1-Privatwaldvereinbarung im Hohenlohekreis

Warum wird eine Privatwaldvereinbarung benötigt?

Privatwaldbesitzende können sich bei der Bewirtschaftung ihres Waldes mittels Betreuung durch das Forstamt unterstützen lassen.
Mit einer forstlichen Betriebsfläche > 50 Hektar ist es in Baden-Württemberg möglich, eine sogenannte „Privatwaldvereinbarung" (PW1) abzuschließen, welche die fallweise
anfallenden Betreuungsleistungen durch Förster/Innen ermöglicht.
Solche Betreuungsleistungen können sein: Holzauszeichnen, Holzaufnahme, Neuanlage der Feinerschließung oder die Organisation des Betriebsvollzugs wie bspw. einer
Wiederbewaldung.
Für die Waldbesitzenden gibt dies Sicherheit bei der Bewirtschaftung der Wälder und über die stundenweise Abrechnung einen besseren Überblick über erbrachte Leistungen. Zusätzlich kann man sich diese Leistungen fördern lassen über eine sogenannte „De-minimisFörderung" (PW3), welche im Landesschnitt circa 75 Prozent der Netto-Betreuungskosten abdeckt.
Im Hohenlohekreis beläuft sich der geförderte Stundensatz auf 16,50 €/Stunde.
Die Privatwaldvereinbarung wird unabhängig vom Waldort für den gesamten Kreis vom Forstamt Hohenlohekreis ausgestellt.

Nähere Infos siehe auch : "Flyer  zur Privatwaldbetreuung und Förderung"

 Grundlagen für eine reibungslose Antragsbearbeitung

Unser Ziel ist Ihre beim Forstamt gestellten Förder-Anträge reibungslos und schnell zu bearbeiten und abzuschließen.
Dafür benötigen wir Ihre Hilfe, unter anderem mit einer vollständigen und richtigen Datengrundlage. Um eine erfolgreiche Auftragsbearbeitung garantieren zu können, bitten
wir Sie, beim Beantragen die folgenden Punkte zu beachten:

  • Bitte geben Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und die Anschrift des Waldbesitzenden an, sowie mindestens eine Telefonnummer und eine E-Mail Adresse, unter welcher wir Sie gut erreichen können.
  • Sollten Sie nicht der alleinige Eigentüm er sein, geben Sie uns bitte zusätzlich die Kontaktdaten der betroffenen Miteigentümer/innen an.
  • Eine aktuelle Flurstücksliste mit Flurstücksnummer(n), Gemarkung und Flächenanteilen ist ebenfalls essentiell. Bitte geben Sie hier ebenfalls Waldflächen in Ihrem Besitz an, welche außerhalb des Kreises liegen. Falls die Waldflächen gepachtet bzw. verpachtet sind, bitte Pachtvertrag/ GbRVertrag
    mit einreichen.

Sollten Sie über eine forstliche Betriebsfläche von über >50 Hektar verfügen, besteht die Möglichkeit einer fallweisen Betreuung über eine „Privatwald-Vollmacht" (PW2). 

Bei Fragen und Hilfen zu den Privatwaldvereinbarungen wenden sie sich bitte an Damaris Maier vom Forstamt Hohenlohe in Künzelsau- Tel.07940 18-1560